Als Unternehmensberater durfte ich von März 2021 bis heute an einem wegweisenden Projekt für ein führendes Pharmaunternehmen mit Sitz in München teilnehmen. Dieses spezialisiert sich auf seltene Krankheiten, und meine Rolle konzentrierte sich darauf, in enger Kooperation mit dem deutschen Betriebsrat eine reibungslose Einführung und Nutzung von IT-Systemen zu gewährleisten.
Die Herausforderungen und Verantwortlichkeiten, die ich während dieses Projekts übernahm, waren vielseitig:
- IT-Systemanalyse: Gemeinsam mit dem Team führte ich eine gründliche Analyse der IT-Systeme durch, die von den deutschen Mitarbeitenden genutzt wurden. Dabei lag der Fokus auf Technik, Verwendungszwecken, Schnittstellen und Zugriffsrechten, um ein umfassendes Verständnis der aktuellen Situation zu gewinnen.
- Prozessunterstützung für internationale IT-Projektleiter: Meine Expertise wurde bei IT-Projekten benötigt, um die Zustimmung des Betriebsrats gemäß §87 BetrVG einzuholen. Als Bindeglied zwischen den internationalen IT-Projektleitern und dem Betriebsrat sorgte ich für einen reibungslosen Ablauf.
- Konzeption von Betriebsvereinbarungen: Ein entscheidender Schritt war die aktive Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen über IT-Systeme. Dadurch wurde nicht nur eine klare Regelung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Betriebsrat erreicht, sondern auch die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft geschaffen.
- Ad-hoc-Support: Laufende Fragen des Betriebsrats zu Funktionen von Geschäftsanwendungen und Schnittstellen erforderten schnelle Antworten. Hierbei spielte ich eine aktive Rolle, um ad-hoc-Anfragen zeitnah zu beantworten und Klarheit zu schaffen.
- Datenschutzvereinbarungen: Ein weiterer aktiver Schwerpunkt lag auf der Erstellung und Vereinbarung von Datenschutzvereinbarungen (Data Privacy Agreements), um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Insgesamt kann dieses Projekt als Erfolgsgeschichte einer engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmensberater, Unternehmen und Betriebsrat betrachtet werden. Die aktive Analyse, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung der IT-Prozesse gewährleistete nicht nur eine effiziente Nutzung der Systeme, sondern legte auch eine solide Grundlage für zukünftige Projekte. Diese Geschichte unterstreicht, wie eine aktive, transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit entscheidend für den Erfolg in einem hochspezialisierten Bereich wie der Pharma-Industrie ist.
Welche konkreten Vorteile hat die Zusammenarbeit mit einem Unternehmensberater bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen über IT-Systeme?
Als Unternehmensberater bringe ich eine neutrale Perspektive in die Beratung beider Betriebsparteien ein, um mögliche Regelungsaspekte für spezifische Anwendungen zu identifizieren. Meine Herangehensweise umfasst:
- Neutrale Beratung:
- Ich agiere als neutraler Vermittler, um eine ausgewogene Diskussion über mögliche Regelungen für spezifische Anwendungen zu ermöglichen.
- Vermittlung von Aspekten:
- Meine Expertise erstreckt sich über technische, organisatorische und menschliche Aspekte beim Einsatz von IT-Systemen. Dies hilft dem Betriebsrat und der Geschäftsführung, eine gemeinsame Sprache für ihre Betriebsvereinbarung zu finden.
- Erfahrung und Schnelligkeit:
- Mit über 20 Jahren Erfahrung kann ich den Regelungsbedarf eines IT-Systems schnell einschätzen und konkrete Punkte benennen. Diese Erfahrung ermöglicht es mir, effizient und zielgerichtet zu arbeiten.
- Effiziente Informationsbeschaffung:
- In einer großen IT-Abteilung kann ich rasch die erforderlichen Informationen für Betriebsvereinbarungen beschaffen. Dazu führe ich Gespräche mit verschiedenen Stakeholdern wie dem IT-Betrieb, Projektmanagern, Architekten und Servicemanagern.
- Kommunikation mit verschiedenen Stakeholdern:
- Ein direkter Dialog mit verschiedenen beteiligten Stellen ermöglicht es mir, ein umfassendes Bild zu erhalten und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte in die Betriebsvereinbarungen einfließen.
Diese Ansätze garantieren nicht nur eine effektive und zielgerichtete Beratung, sondern auch eine transparente Kommunikation während des gesamten Prozesses der Betriebsvereinbarungsgestaltung über IT-Systeme.
Wie wurden Datenschutzvereinbarungen gestaltet und vereinbart, und welche Bedeutung hatten sie im Gesamtprozess?
Die Gestaltung und Vereinbarung der Datenschutzvereinbarungen spielten eine bedeutende Rolle im Gesamtprozess der Verhandlungen über IT-Systeme. Hier sind die wesentlichen Punkte:
- Betriebsrat und internationale Datenschutzverträge:
- Der Betriebsrat zeigte gelegentlich Uneinigkeit mit den auf internationaler Ebene geschlossenen Datenschutzverträgen, da diese nicht immer klar auf die deutsche Niederlassung bezogen waren. Dies führte zu Diskussionen und Anpassungen.
- Aktualisierung von Datenschutzvereinbarungen mit Software-Dienstleistern:
- In einigen Fällen war es erforderlich, die Datenschutzvereinbarungen (DPAs) mit den Software-Dienstleistern zu aktualisieren. Dies war notwendig, um sicherzustellen, dass die Vereinbarungen den Anforderungen des Betriebsrats und den deutschen Datenschutzbestimmungen entsprechen.
- Abschluss konzerninterner Verträge über Datenflüsse:
- In anderen Situationen war es notwendig, konzerninterne Verträge über Datenflüsse abzuschließen. Dies könnte darauf hinweisen, dass besondere Maßnahmen erforderlich waren, um den Datenschutz im Zusammenhang mit bestimmten IT-Systemen sicherzustellen.
- Rolle als Datenschutz-Experte:
- Meine Rolle bestand darin, den Betriebsrat und die Geschäftsführung mit meinem Fachwissen über Daten, Funktionen und Einsatzzwecke von IT-Systemen zu versorgen. Durch diese Expertise trug ich dazu bei, dass die Datenschutzvereinbarungen den spezifischen Anforderungen und Bedenken beider Seiten gerecht wurden.
Insgesamt war die Ausgestaltung der Datenschutzvereinbarungen entscheidend, um einen ausgewogenen Kompromiss zwischen internationalen Vorgaben und lokalen Anforderungen zu finden. Meine Funktion als Datenschutz-Experte trug dazu bei, die notwendige Transparenz und Verständigung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung zu gewährleisten.