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Profitieren Sie von meinen persönlichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit deutschen Betriebsräten

Inhalt

Über drei Jahre enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Seit März 2021 habe ich mich intensiv mit der Beratung eines deutschen Betriebsrats beschäftigt, wobei ich mich auf die Überschneidung der Einführung von IT-Systemen und der Einhaltung des Arbeitsrechts in einem auf seltene Krankheiten spezialisierten Pharmaunternehmen in München konzentriert habe. Meine Rolle umfasste ein breites Spektrum an Aufgaben, die alle darauf abzielten, eine harmonische und legale Integration von IT-Systemen im Einklang mit den Arbeitnehmerrechten und -schutzbestimmungen des deutschen Arbeitsrechts, insbesondere § 87 BetrVG, zu ermöglichen.

Zu meinen Aufgaben gehörte es, die IT-Systeme, die von den deutschen Mitarbeitern des Unternehmens genutzt werden, gründlich zu untersuchen. Dazu gehörte die Analyse der Technik hinsichtlich ihrer Einsatzzwecke, Schnittstellen und Zugriffsrechte, was für eine transparente und fundierte Diskussion mit dem Betriebsrat unerlässlich ist. Ein wesentlicher Teil meiner Aufgaben bestand auch in der Prozessunterstützung der internationalen IT-Projektleiter. Diese Unterstützung umfasste die Begleitung durch das Genehmigungsverfahren mit dem Betriebsrat für neue IT-Anwendungen und die Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen Arbeitsgesetze.

Außerdem war ich maßgeblich an der Gestaltung und dem Entwurf von Betriebsvereinbarungen im Zusammenhang mit IT-Systemen beteiligt. Diese Vereinbarungen dienen als rechtliche Grundlage für die Nutzung von IT-Anwendungen und stellen einen Ausgleich zwischen den betrieblichen Erfordernissen und den Anforderungen des Betriebsrats an den Arbeitnehmerschutz her.

Die Beantwortung von Ad-hoc-Anfragen des Betriebsrats zu den Funktionen von Geschäftsanwendungen und Schnittstellen war eine weitere wichtige Aufgabe. Dies erforderte ein umfassendes Verständnis sowohl der technischen Aspekte als auch der rechtlichen Implikationen ihrer Nutzung.

Ein wichtiger Teil meiner Aufgabe war schließlich die Erstellung und Verhandlung von Datenschutzvereinbarungen. In einer Zeit, in der der Datenschutz von größter Bedeutung ist, bestätigen diese Vereinbarungen, dass die IT-Praktiken des Unternehmens nicht nur gesetzeskonform sind, sondern auch den besten Praktiken des Datenschutzes entsprechen.

Bei meiner Arbeit ging es nicht nur um die Implementierung von Technologie.

Es ging darum, eine Brücke zwischen technologischem Fortschritt und der Bewahrung transparenter, ethischer und rechtlich einwandfreier Arbeitspraktiken zu schlagen.

Diese Bemühungen zielten darauf ab, eine Kultur der Zusammenarbeit, des Respekts und des gegenseitigen Verständnisses zwischen dem Unternehmen und seinem Betriebsrat zu kultivieren.